Über uns

Das CST forscht an der Entwicklung eines Zertifikats für Künstliche Intelligenz. Gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme (IAIS), dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der Universität zu Köln, der RWTH Aachen, dem Deutschen Institut für Normung (DIN) sowie zahlreichen DAX-30- und weiteren Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen wie Telekommunikation, Finanz, Versicherungen, Chemie und Handel als assoziierten Partnern, wird eine Zertifizierung für KI-Anwendungen im Rahmen der Kompetenzplattform KI.NRW entwickelt. Das Projekt ist eines der KI.NRW-Flagships und wird finanziert vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Ziel des Projekts ist es, Verfahren für allgemein akzeptierte Standards für KI-Systeme und deren Verifikation sowie Geschäftsmodelle zur Zertifizierung zu entwickeln. Dazu werden miteinander verknüpfte Anforderungskataloge mit technischen, rechtlichen und ethisch-philosophischen Kriterien formuliert, die besonders auf die folgenden Dimensionen der Vertrauenswürdigkeit von KI fokussieren: Autonomie und Kontrolle, Fairness, Transparenz, Verlässlichkeit, Sicherheit sowie Datenschutz.

Der Fokus des CST liegt auf der ethisch-philosophischen Bedeutung dieser Dimensionen. Die theoretische Grundlage hierfür liefert eine Sozialontologie der KI, die ebenfalls im Projekt entwickelt wird. Entsprechend den Forschungsschwerpunkten des CST stehen dabei die doppelte Autonomie von KI sowie der angewendete Intelligenzbegriff im Fokus.

Um diese philosophische Basis im Rahmen der Zertifizierung operationalisierbar zu machen, werden Use Cases von KI-Anwendungen nach ethisch relevanten Parametern analysiert und kategorisiert. Dazu gehört eine Sichtung der philosophisch relevanten und zugänglichen Use Cases, die im Zertifikationsprojekt betrachtet werden, sowie Use Cases, die in der philosophischen Fachdiskussion besondere Beachtung finden. Hieraus werden in engem Austausch mit der Rechtswissenschaft ethische Mindestanforderungen an jede Form von KI‐Anwendung in jedem der etablierten Kontexte sowie bereichsspezifische Anforderungen formuliert.

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